René Wiedemann 
Röslistr.33
8304 Wallisellen
phone: 01 830 44 36
natel:   076 399 83 04
e-mail: rene@dplanet.ch Alex Etter 
Höhenstr.16B
8304 Wallisellen
phone: 01 830 62 30
fax:      01 830 70 44
e-mail: w7etter@hwvzh.chBAR-racudas

Eventmanagement

Rent a BAR

Party- & Festzelte, Sound-Vermietung

 

 

Allgemeine Mietbedingungen

1.        Die Mietbedingungen beziehen sich auf den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter. Abweichende Abmachungen müssen schriftlich von BARracudas bestätigt werden.

2.        Der Mieter muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Sonst ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des Beirats (Vormund) erforderlich. Bei Warenabholung muss ein Ausweis und allenfalls eine Kopie hinterlegt werden. Zudem kann ein Depot verlangt werden.

3.        Grundsätzlich ist der volle Mietbetrag bei Entgegennahme der Ware zu entrichten, ansonsten kann die Warenausgabe verweigert werden Bei grösseren Auftragssummen kann der Vermieter eine Vorauszahlung bereits bei Vertragsabschluss verlangen. Die Zuschläge sind bei der Rückgabe der Ware zu entrichten.

4.        Die Mietpreise sind Tagesmietpreise (24h). Für längere Mietdauer gelten die Preise gemäss Absprache mit BAR-racudas. Die Mietpreise verstehen sich ab Lager Wallisellen, d.h. das Auf- und Abladen ist Sache des Mieters. Transport, Montage, Demontage und Bedienung durch BARracudas nur gegen Aufpreis. Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Mieter getragen.

5.        Die im Mietvertrag festgelegte Mietdauer darf nicht überschritten werden. Jeder weitere Tag wird voll verrechnet, die durch verspätete Rückgabe entstehenden Kosten, werden dem Mieter voll verrechnet. Eine reguläre Mietverlängerung ist nach Telefonabsprache meist möglich.

6.        Die von BAR-racudas vermieteten Geräte, Zelte dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden. Für Personen- und Sachschäden übernimmt BARracudas keine Haftung. Alle Elektrogeräte sind mit einem FI-Schutzschalter zu betreiben.

7.        Die Mietware ist unversichert. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte, Zelte vom Zeitpunkt des Magazinausgangs und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung, äussere Einflüsse, Drittpersonen, Diebstahl, übermässigen Verschleiss oder Wertverminderung die nicht auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind). Wir empfehlen eine Waren- oder Veranstaltungsversicherung abzuschliessen. Die Mietware darf nur in einem geschlossenen Fahrzeug, vor Wasser etc. geschützt, transportiert werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Elektrogeräte (Musikanlagen, Lichteffektgeräte, etc.) ausreichend vor dem Publikum abzuschirmen und vor allem bei Open-Air Veranstaltungen keinerlei Niederschlägen oder Feuchtigkeit auszusetzen (Boxen abdecken). Wir behalten uns alle Rechte vor, bei beschädigten, verlorenen, gestohlenen oder verschmutzten Waren den Mieter voll haftbar zu machen. Der Mieter hat für die Reparaturkosten bzw. den Ersatz des Gerätes aufzukommen. Dauert die Reparatur bzw. die Neubeschaffung längere Zeit, hat der Mieter allenfalls eine Ausfallentschädigung zu entrichten.

8.        Die Mietware wird  bei Rückgabe auf die Betriebsbereitschaft geprüft. Bei Elektrogeräten hat der Mieter das Recht, sich die Ware vorführen und erklären zu lassen. Er bestätigt durch unterzeichnen des Mietvertrages, dass er die Geräte geprüft und für einwandfrei befunden hat, sowie alle auf dem Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstände erhalten zu haben. Nachträglich erkannte Mängel können  von BAR-racudas nicht anerkannt und der Mieter kann voll dafür haftbar gemacht werden. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme bei der Rückgabe anerkennt dieser die von BARracudas erstellte Bestandsaufnahme.

9.        Der Mieter hat den Mitarbeitern von BARracudas jederzeit freien Zugang zu den Geräten zu gewährleisten.

10.     Konzessionen und Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte, SUISA Rechte, Wirtepatente und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt der Mieter selbst und auf eigene Rechnung.

11.     Falls die gewünschte Mietware bei Abholung nicht vorhanden ist (in Reparatur oder vom vorangehenden Mieter nicht rechtzeitig zurückgebracht), ist BARracudas bemüht einen gleichwertigen Ersatz zu suchen und den Mieter frühmöglichst zu informieren.

12.     Tritt der Mieter kurzfristig zurück (bis 10 Tage vor dem Miettermin), hat der Mieter 30% des Mietbetrages zu entrichten. Für jeden weiteren Tag hat der Mieter zusätzlich je 5% des vertraglich vereinbarten Mietbetrages zu entrichten.

13.     Für die Einhaltung der Lärmgrenzwerte ist der Mieter verantwortlich. BAR-racudas lehnt jegliche Haftung ab, falls die Grenzwerte überschritten werden.

14.     Werbung durch BARracudas muss vom Mieter akzeptiert werden.

15.     Der Mieter erklärt sich durch seine Unterschrift mit den Mietbedingungen einverstanden. Bei Streitfällen, welche in diesen Bedingungen nicht ausgesprochen werden, bezieht BARracudas sich automatisch auf das Schweizerische Obligationenrecht  (OR)  Artikel 253-274. Gerichtstand ist Wallisellen.

Mietvertrag zwischen Alex Etter oder René Wiedemann und Herrn/Frau_____________

Mietdauer: Vom . . . . . bis . . . . . 99

Wallisellen, . . . . . 99

Der Vermieter:_____________         Der Mieter:______________

(Alex Etter oder René Wiedemann)